Liebe Patientinnen, liebe Patienten!

Wie Sie aus den Medien vielleicht bereits erfahren haben, ist zum 01.07.2023 das sogenannte E-Rezept flächendeckend eingeführt worden. Das E-Rezept ist eine Möglichkeit, Medikamente digital und papierlos zu verschreiben, es soll mittelfristig der Standard werden und die bisherigen Papier-Rezepte völlig ablösen. Trotz gewisser „Kinderkrankheiten“ hat der Start des E-Rezepts besser funktioniert als von uns befürchtet, daher möchten wir Sie, die Patienten, ermuntern, sich mit dieser neuen Möglichkeit vertraut zu machen und sie vielleicht auch schon zu nutzen. Um das E-Rezept vollständig nutzen zu können, müssen Sie auf Ihrem Smartphone oder Computer eine App installieren, die Anleitung und Zugangsdaten hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Sollten Sie über kein Smartphone verfügen, kann alternativ auch das E-Rezept auf Papier ausgedruckt werden, mittelfristig ist geplant, dass zum Einlösen in der Apotheke statt der App auch einfach die Versichertenkarte vorgelegt werden kann.

Das E-Rezept gilt aktuell nur für gesetzlich Versicherte, und auch nur für Medikamentenverschreibungen auf „rotem“ Rezept, also nicht für Hilfsmittel, nicht für Betäubungsmittel, nicht für „grüne“ und nicht für sonstige Privatrezepte. Und es ist eine elektronische Freigabe nötig, das heißt, bei telefonischen Rezeptbestellungen liegt das E-Rezept in der Regel erst am nächsten Werktag in digitaler Form in der App vor.

Dennoch: Mittelfristig bietet diese Methode durchaus Vorteile, und sie wird das bisherige Rezept mittelfristig auch ablösen, daher möchten wir Sie zu ein bisschen Neugier ermuntern und dazu, das E-Rezept auch einfach einmal auszuprobieren. Sollten Sie eine Ausstellung per E-Rezept wünschen, sagen Sie uns bitte Bescheid.


Weiterführende Informationen zum E-Rezept finden Sie beispielsweise hier.