Gesundheitsuntersuchung („Check-up“)

Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat ab dem 35. Lebensjahr Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung („Check-up“), die alle 3 Jahre (seit April 2019, vorher alle 2 Jahre) wiederholt werden kann und sollte. Für privat Krankenversicherte gelten ähnliche Vorgaben, in der Regel darf die Untersuchung hier aber jährlich durchgeführt werden. Ferner ist es seit einer Neuregelung im April 2019 auch für unter 35-Jährige einmalig möglich, eine Gesundheitsuntersuchung durchführen zu lassen (Anspruch besteht auf einen einmaligen Gesundheitscheck zwischen 18 und 34, danach dann alle 3 Jahre).

 

Die Gesundheitsuntersuchung dient der Früherkennung von Krankheiten, insbesondere des Herz-Kreislauf-Systems oder von Diabetes. Nutzen Sie dieses Angebot, Sie haben gegenüber Ihrer Krankenkasse alle 3 Jahre einen Anspruch auf diese Untersuchung.

 

Umfang und Inhalt der Gesundheitsuntersuchung sowie die 3-Jahres-Frist sind uns hierbei durch die Krankenkassen relativ streng vorgegeben. Die Untersuchung umfasst:

  • Ausführliches Gespräch (Anamnese)
  • Körperliche Untersuchung einschließlich Größe, Gewicht und Blutdruck
  • Blutuntersuchung (Bestimmung von Cholesterin- und Blutzuckerwerten)
  • Urinuntersuchung

 

Die beiden folgenden apparativen Untersuchungen sind NICHT Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung. Sollte sich aber aufgrund Ihrer Krankheitsvorgeschichte oder aufgrund der Befunde während der Untersuchung die medizinische Notwendigkeit ergeben, können wir diese zeitnah durchführen:

  • EKG
  • Ultraschall des Bauchs

 

Gleiches gilt wie oben ausgeführt für die Blutuntersuchung. Hier ist seitens der Krankenkassen NUR DIE BESTIMMUNG von Blutzucker und Cholesterin vorgesehen. Aufgrund Ihrer Krankheitsvorgeschichte oder aufgrund der Befunde während der Untersuchung kann es aber notwendig werden, hier auch weitere Werte wie

  • Blutbild, Leber- oder Nierenwerte oder auch die Schilddrüsenhormone

zu bestimmen.

 

Für die Durchführung einer Gesundheitsuntersuchung bitten wir Sie, rechtzeitig vorher einen Termin zu vereinbaren. Und: Planen Sie bitte genug Zeit ein (meist um die 60 Minuten) und kommen Sie bitte nüchtern – einerseits wegen der Blutentnahme, andererseits zur Durchführung des Ultraschalls. Die abgenommenen Blutwerte liegen uns am nächsten Werktag vor, wir können sie dann gemeinsam mit Ihnen besprechen.