(Stand: 03.06.2025)

Liebe Patientinnen, liebe Patienten!

 

Wir hatten ja angekündigt, Sie auf dem Laufenden zu halten bezüglich der elektronischen Patientenakte, deren Einführung für alle (gesetzlich) Versicherten ja im April beschlossen wurde: Tatsächlich ist diese Funktion inzwischen zumindest schrittweise verfügbar, und auch wir werden sie ab sofort, schrittweise, in unsere Abläufe und Befunddokumentationen integrieren.

 

Für Sie als Patienten heißt das: Sofern Sie der Nutzung der Patientenakte nicht widersprochen haben (bei Ihrer Krankenkasse) und sofern die Funktion bei Ihnen verfügbar ist, werden wir bei uns in der Praxis erhobene technische Befunde automatisch in Ihre Patientenakte einstellen – dies gilt bei uns in allererster Linie für Laborbefunde, aber auch z.B. für EKG’s, Lungenfunktion, Belastungs-EKG, sowie in Einzelfällen Ultraschallbefunde und Medikamentenpläne. Diese Befunde sind dann auch für andere Ärzte, die über ein Kartenlesegerät verfügen, direkt einsehbar, sofern Sie zugestimmt haben – zumindest in der Theorie entfällt somit die Mitnahme von Papierbefunden. Insofern ist die elektronische Patientenakte grundsätzlich und theoretisch eine durchaus positive Weiterentwicklung.

 

Wichtig für Sie als Patienten: Sie können der Weitergabe und Nutzung Ihrer Daten selbstverständlich widersprechen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind – entweder generell bei Ihrer Krankenkasse, oder für bei uns in der Praxis erhobene Befunde auch bei uns in der Praxis. Sie können darüber hinaus auch die Löschung einzelner Befunde verlangen oder das über eine entsprechende App selber tun. Und Sie können über diese App natürlich auch selbst Ihre Patientenakte einsehen.

 

Wichtig für Sie ebenfalls: Wir befüllen Ihre Patientenakte nur mit Befunden unserer eigenen Praxis, für das Einstellen von Fremd-/Facharztbefunden ist ausschließlich der jeweilige Facharzt zuständig.

 

Bitte informieren Sie sich selbständig über die Patientenakte und über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, beachten Sie hierzu bitte auch die Aushänge in unserem Wartezimmer. Und bitte haben Sie Verständnis, dass Sie der Nutzung der Daten und der Befüllung Ihrer Patientenakte ggf. aktiv widersprechen müssen, ansonsten müssen wir – entsprechend den gesetzlichen Regelungen – von Ihrer stillschweigenden Zustimmung ausgehen.

 

Aber nochmals: Prinzipiell ist diese Neuerung durchaus positiv zu bewerten, insofern seien Sie – genau wie wir – ruhig offen für Neues!

Ihre Gemeinschaftspraxis Unterwössen